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Der Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der Universität Münster e.V. (VFA) wurde am 13. Februar 2019 von 18 Gründungsmitgliedern aus der Anwaltschaft, der Justiz, den Gewerkschaften und Verbänden sowie der Wissenschaft gegründet. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Organisation von Tagungen, Fachvorträgen und Fortbildungsveranstaltungen den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik zu intensivieren und zugleich den arbeitsrechtlichen Nachwuchs zu fördern.
Für das Arbeitsrecht bietet Münster einen fruchtbaren Boden: Mit dem LAG Hamm befindet sich das bundesweit drittgrößte Landesarbeitsgericht in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Stadt Münster verfügt über ein Arbeitsgericht. Darüber hinaus können Münster und Westfalen auf zahlreiche im Arbeitsrecht tätige Kanzleien, auf viele Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie auf eine starke Wirtschaft blicken. Die Universität Münster verfügt seit jeher über ein Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und bildet Juristen mit bundesweit herausragenden Examina aus.
Der VFA setzt sich dafür ein, dass hiervon in Zukunft auch das Arbeitsrecht profitiert. Wir sind der Meinung, dass der Dialog zwischen der Arbeitswissenschaft und -praxis in Münster und Umgebung weiter ausgebaut und gestärkt werden kann. Dies soll unter Einbindung des juristischen Nachwuchses gesehen. Der Bedarf an hochqualifizierten jungen Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern in unserer Region für Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Privatwirtschaft ist hoch und soll auch künftig gesichert bleiben.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement - In diesem Jahr feiert die gesetzliche Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) bereits ihren zwanzigsten Geburtstag. Alles klar, könnte man inzwischen meinen. Dass dem wohl nicht so ist, zeigen zahlreiche aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen aus allen Instanzen. Wie leite ich ein bEM ordnungsgemäß ein? Wie und wie oft führe ich es durch? Und wann ist es beendet? Wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Wann und wie ist der Betriebsrat miteinzubeziehen? Schließlich stellt sich auch immer wieder die Frage: In welchem Verhältnis stehen Beschäftigungsansprüche – behinderungs- und leidensgerecht – zum bEM? Einen Überblick zum Thema Weitere Informationen zum Vortrag und zu der Anmeldung finden Sie hier. |
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