Das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zählt zu den rechtspolitisch umstrittensten und legislatorisch am weitesten fortgeschrittenen Reformvorhaben der neuen Bundesregierung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 20. Januar 2022 seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG)“ präsentiert. Diesem Entwurf, der inzwischen vom Bundeskabinett beschlossen wurde, widmete sich Professor Dr. Christian Picker von der Universität Konstanz in seinem Vortrag am 14. Februar 2022.
Der Vortrag bot den rund 50 via Zoom zugeschalteten Teilnehmern zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine ausführliche und lebhafte Diskussion. Insbesondere hinsichtlich Legitimation und Geeignetheit der Mindestlohnkommission bildeten sich zwei Meinungsgruppen, die ihre Argumente auf hohem Niveau austauschten. Hinterfragt wurde zudem, ob ein Mindestlohn, der höher sei als zur Vermeidung der Sozialhilfe im Alter erforderlich, verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt werden könne.
Zur Person: Prof. Dr. Christian Picker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland). Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2005 in Freiburg, das Zweite Juristische Staatsexamen 2007 in Stuttgart ab. Von 2008-2010 war Christian Picker Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg, wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2011 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Schrift „Die betriebliche Übung“. Von 2011-2017 war Christian Picker Habilitand, Stipendiat und wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble. Am 14.12.2017 erfolgte seine Habilitation mit der Schrift „Genossenschaftsidee und Governance“ durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die ihm die Lehrbefähigung für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht verlieh. Seit 1.7.2018 ist Christian Picker Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz.