Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e.V.

 

Die Befristung von Arbeitsverträgen im Profifußball
und die "Eigenart der Arbeitsleistung"

Jürgen Klopp, Jadon Sancho und Manuel Neuer faszinieren wöchentlich nicht nur Millionen Fußballfans, sondern stehen gleichsam im Fokus von Arbeitsrechtswissenschaft und -praxis. Denn dem Grunde nach sind sie genauso Arbeitnehmer wie Bürokaufleute, Busfahrer und Lageristen. Zu den gleichwohl bestehenden Besonderheiten des Sportarbeitsrechts referierten Rechtsanwalt Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Heuking Kühn Lüer Wojtek) und Dr. Robin Steden (Borussia Dortmund FußballKGaA) am 29.01.2020 auf Einladung des Vereins zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e. V. (VFA) und des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht (ASW).

Dr. Steden erläuterte zunächst, dass zahlreiche Vorschriften des Arbeitsrechts mit den Realitäten des Profisports in Konflikt stünden. Insbesondere auf Pflichtverletzungen der Spieler könne ein Verein kaum adäquat reagieren, da die Kündigung als grundsätzlich schärfstes Schwert des Arbeitgebers im Profifußball zu einem ablösefreien Vereinswechsel des Spielers führte und für den Verein daher keine wirtschaftlich vertretbare Option darstelle. Folglich spielten in der Praxis vor allem Vertragsstrafen eine große Rolle, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch auf maximal ein Bruttomonatsgehalt begrenzt seien. Der Einsatz minderjähriger Spieler bei Abendspielen werde zudem durch den Jugendarbeitsschutz erschwert. Arbeitsverträge im Profisport seien letztlich insofern besonders, als dass sie auch das außerdienstliche Verhalten der Spieler detailliert regelten, indem sie etwa deren Aktivitäten in den sozialen Medien und die maximale Entfernung des Wohnorts zum Trainingsgelände reglementierten.

Dr. Menke referierte anschließend zur Befristung von Arbeitsverträgen im Profisport. Seitdem das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2018 die Befristung von Lizenzspielerverträgen im sogenannten Heinz Müller-Urteil, an dem Herr Dr. Menke als Prozessbevollmächtigter des 1. FSV Mainz 05 maßgeblich beteiligt war, grundsätzlich gebilligt hat, betrifft die Befristungsproblematik nunmehr Trainer und Funktionäre. Auch für sie stellt sich die Frage, ob die Eigenart ihrer Arbeitsleistung eine Befristung rechtfertigt. Die Aktualität verdeutlichte sich den Zuhörern, als Herr Dr. Menke von seinem noch am Vormittag geführten Prozess berichtete, in dem das Arbeitsgericht Hamburg die Befristung eines Torwarttrainer-Vertrags für unzulässig erachtet habe.

Die kurzweiligen Vorträge sowie die Faszination Sport führten zu einer munteren Diskussion unter den circa 80 Teilnehmern, die auch während des anschließenden Umtrunks fortgesetzt wurde. Für das seit 2017 von Prof. Dr. Clemens Höpfner geführte Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht (ASW) und den Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e. V. (VFA) war es ein gelungener Start in das Jahr 2020.

  • Dr. Steden, Dr. Menke
  • Dr. Steden
  • Dr. Steden, Prof. Dr. Höpfner