Podiumsdiskussion "Digitalisierung im Arbeitsrecht:
Zwischen Innovation und Regulierung"
Die Arbeitswelt befindet sich durch den rasanten Fortschritt digitaler Technologien und den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz in einem tiefgreifenden Wandel. Der europäische wie auch der nationale Gesetzgeber stehen vor der Herausforderung, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovationen ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten garantieren. Unter dem Titel „Digitalisierung und Arbeitsrecht: Zwischen Innovation und Regulierung“ fand am 2. November 2026 vor diesem Hintergrund die erste vom VFA Münster, dem DArbGV und dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht gemeinsam veranstaltete Podiumsdiskussion statt, zu der mehr als 60 Zuhörerinnen und Zuhörer zusammenkamen.
Nach einer Begrüßung und Einführung durch Prof. Dr. Anne Christin Wietfeld (Universität Münster) und Dr. Holger Schrade (LAG Hamm) diskutierten Olivia Trager (BDA), Isabel Eder (DGB) und Dr. Ernesto Klengel (HSI) auf dem Podium über die Probleme der Betriebe und Beschäftigten, die durch den notwendigen Einsatz von KI-Systemen in deutschen Unternehmen entstehen. Durch den Abend führten als Moderierende Prof. Dr. Friederike Malorny (Universität Münster) und Dr. Derk Strybny (LAG Hamm). Die Podiumsgäste setzten jeweils eigene Impulse, die anschließend rege diskutiert wurden.
- Dr. Ernesto Klengel (HSI) widmete sich der KI-Verordnung und der betrieblichen Mitbestimmung und stellte heraus wie schwierig es in diesem Zusammenhang ist, die Balance zwischen Potentialen des Einsatzes von KI und den damit verbundenen Gefahren zu halten.
- Isabel Eder (DGB) stellte den Arbeitnehmerschutz im digitalen Zeitalter in den Mittelpunkt und plädierte insbesondere für einen besseren und passgenaueren Beschäftigtendatenschutz, der durch ein Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Daten flankiert wird.
- Olivia Trager (BDA) betonte das Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität einerseits und Überregulierung und Bürokratie andererseits. Große Hürden sah sie insbesondere in den zahlreichen Berichtspflichten, die Unternehmen auferlegt werden. § 87 Nr. 6 BetrVG sei in seiner derzeitigen Form, insbesondere seiner Auslegung durch das BAG, schon seit langem nicht mehr zeitgemäß und müsse an die sich schnell wandelnden technologischen Fortschritte angepasst werden.
Auf dem Podium bestand Einigkeit darüber, dass der Einsatz von KI für Innovation und wirtschaftlichen Aufschwung erforderlich ist und in den Betrieben etabliert werden muss. Wie dies gelingen kann und ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Schritte dafür nötig sind, war hingegen Gegenstand einer intensiven Diskussion. Besonders kontrovers behandelt wurden vor dem Hintergrund der einleitenden Impulse das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und die Frage, ob ein passgenauerer Beschäftigtendatenschutz gesetzlich geregelt werden soll.
Nicht nur, weil noch offen ist, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber sich diesen Fragen regulierend zuwenden wird, sondern auch, weil im Rahmen der Diskussion Ideen wie betriebliche KI-Ampeln und das Eingreifen der Tarifvertragsparteien als innovative Ideen zur Lösung einiger Probleme in den Betrieben in den Raum gestellt wurden, war am Ende allen klar, dass trotz der intensiven und gewinnbringenden Diskussion noch längst nicht alle Fragen zu diesen Themen geklärt sind.